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Bei der Ausbildung zum Beikoch/Beiköchin handelt es sich um eine
Ausbildung nach § 48 BBiG bzw. § 42b HWO. Sie dauert 3 Jahre. An unserer
Schule haben die Schülerinnen und Schüler dieses Ausbildungsberufes in jedem
der Ausbildungsjahre 2 Berufsschultage pro Woche. Die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe dauert 2 Jahre. Die Schülerinnen
und Schüler dieses Ausbildungsberufes haben im ersten Ausbildungsjahr zwei,
im zweiten Ausbildungs-jahr einen Schultag pro Woche.
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