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Zusätzlich können auch Auszubildende zum/zur
Bauten- und Objektbeschichter/in
beschult werden (2-jährige
Ausbildung).
Bei der Ausbildung zum Bau- und Metallmaler handelt es sich um ein
Ausbildung nach § 48 BBiG bzw. § 42b HWO.
Alle Auszubildenden haben während der ge-samten Ausbildungsdauer einen
Berufsschul-tag pro Woche.
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